Ein belgisches Gericht in Lüttich hat entschieden, dass die Ermittlungen gegen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) bezüglich ihrer möglichen Verwicklung bei der Beschaffung von Impfstoffen von Pfizer bis zum 6. Dezember ruhen sollen. Die Ermittlungen gegen von der Leyen werden vorläufig eingestellt, um die Europawahl und die Wahl des Kommissionspräsidenten nicht zu beeinträchtigen.
Die Ermittlungen gehen um möglicherweise illegale Methoden, die von der Leyen bei der Beschaffung von Corona-Impfstoffen in den Verhandlungen mit Pfizer angewendet haben soll. Das belgisches Gericht hat beschlossen, die Entscheidung, welche Staatsanwaltschaft mit der Causa von der Leyen betraut werden soll, auf den 6. Dezember zu vertagen.
Ursula von der Leyen kann sich nun in aller Ruhe dem Wahlkampf und ihrer beabsichtigten Wiederwahl als Kommissionspräsidentin widmen. Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für von der Leyen, da die Wähler vorerst im Dunkeln über ihre Rolle bei der Impfstoffbeschaffung belassen bleiben.
Die Klage gegen von der Leyen wurde im April 2023 von dem belgischen Lobbyisten Frédéric Baldan eingereicht. Er wirft der EU-Kommissionspräsidentin schwerwiegende Vergehen vor, darunter die „Anmaßung von Ämtern und Titeln“, die „Vernichtung öffentlicher Dokumente“ sowie „unrechtmäßige Bereicherung und Korruption“. Inzwischen haben sich Ungarn, Polen und zahlreiche Organisationen sowie Einzelpersonen der Klage angeschlossen.
Es bleibt abzuwarten, ob die Ermittlungen gegen Ursula von der Leyen nach der EU-Wahl fortgesetzt werden. Bis dahin bleibt die Causa im Dunkeln, während von der Leyen sich auf den Wahlkampf konzentrieren kann.
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